Im Ferienjob gegen Arbeitsunfälle versichert

 

 

Viele Schüler und Studenten verdienen sich mit einer Ferienarbeit etwas Geld. Genauso wie beim Schul- und Universitätsbesuch stehen Sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge dafür zahlt der Arbeitgeber.

 

Der Versicherungsschutz gilt auch für Minijobs sowie unentgeltliche Praktika. Er besteht unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie viel man bei seinem Ferienjob verdient. Welcher Versicherer für das beschäftigende Unternehmen zuständig ist, ob zum Beispiel Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Gemeindeunfallversicherungsverband, weiß die jeweilige Personalabteilung. Neben Arbeitsunfällen sind auch Personenschäden auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte gedeckt.

 

Bei versicherten Unfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Schäden erhalten Versicherte eine entsprechende Rente.

 

Wichtiger Hinweis: Arbeitsunfälle während eines Ferienjobs im Ausland sind nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt auch dann, wenn man für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig ist. Wer also in den Ferien außerhalb Deutschlands arbeiten will, sollte sich vor der Abreise genau über eine Absicherung gegen Arbeitsunfälle beim beschäftigenden Unternehmen informieren.

 

Auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (http://publikationen.dguv.de) können dazu entsprechende Infoblätter bestellt

oder heruntergeladen werden.

 

 

Landratsamt Hof, Pressestelle

Hof, 10.07.2018